Kann ich Flüchtlinge bei mir zu Hause aufnehmen?

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Was versteht man unter „Flüchtling“? Ein Flüchtling ist eine Person, die ihr Land verlässt, weil ihr Leben in Gefahr ist. Diese Person kann aus verschiedenen Gründen bedroht sein, etwa wegen abweichender politischer Meinung oder Krieg. Nicht zu verwechseln mit einem Migranten. Ein Migrant ist eine Person, die aus anderen Gründen als diesen […]

Was versteht man unter „Flüchtling“?

Ein Flüchtling ist eine Person, die ihr Land verlässt, weil ihr Leben in Gefahr ist. Diese Person kann aus verschiedenen Gründen bedroht sein, z. B. wegen abweichender politischer Meinungen oder Krieg. Nicht zu verwechseln mit einem Migranten. Ein Migrant ist eine Person, die aus anderen Gründen als ein Flüchtling ihr Land wechselt. Diese Gründe sind nicht in der gesetzlichen Definition eines Flüchtlings enthalten.

Zum Beispiel die Auswirkungen des Konflikts zwischen Russland und der Ukraine, der dazu führte, dass Ukrainer vor dem Krieg und ihrem Land flohen. Sie suchten Zuflucht in anderen Ländern, darunter Frankreich.

Der Flüchtlingsstatus wird vom Ofpra anerkannt gemäß Artikel 1 A2 der Genfer Konvention vom 28. Juli 1951. Diese besagt:

„Der Begriff Flüchtling gilt für jede Person, die aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugungen außerhalb des Landes ist, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und die den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Furcht nicht in Anspruch nehmen will; oder die, wenn sie staatenlos ist und sich infolge solcher Ereignisse außerhalb des Landes befindet, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte, nicht zurückkehren kann oder wegen dieser Furcht nicht zurückkehren will.“

Artikel 1 A2 der Genfer Konvention vom 28. Juli 1951

Personen, die als Flüchtlinge anerkannt sind, stehen unter dem rechtlichen und administrativen Schutz des Ofpra; sie haben Anspruch auf eine zehn Jahre gültige Aufenthaltserlaubnis gemäß Artikel L.424-1 des Ceseda.

Wie kann man Flüchtlingen helfen?

TOITCHEZMOI hilft Flüchtlingen, in Frankreich eine Unterkunft zu finden dank seiner Plattform. Es ist der französische Marktführer für Wohnraum im Austausch gegen Dienstleistungen.

Die Hauptaufgabe von TOITCHEZMOI besteht darin, Gastgeber mit einem freien Zimmer und einem Bedarf an Dienstleistungen zusammenzubringen. Sie bieten Dienstleistungen für sich selbst oder ihre Angehörigen an (Mathematikunterricht, Nachhilfe, Babysitting, kleine Arbeiten usw.). Sie verbinden diese Gastgeber mit solidarischen Mitbewohnern, die ihre Fähigkeiten gegen eine Unterkunft tauschen möchten.

Die Plattform setzt sich dafür ein, Lösungen zu finden, um Menschen Schutz zu bieten. Diese Lösungen sind notwendig, um den Bedrohungen durch Krieg zu entkommen. Zum Beispiel wurde dies mit ukrainischen Flüchtlingen umgesetzt. Mehr dazu erfahren Sie in diesem Ausschnitt aus der Sendung France 2 „Ça commence aujourd’hui“.

Wenn Sie sich bei TOITCHEZMOI als Gastgeber anmelden, können Sie also mithelfen, Familien, die aus ihrem Land fliehen, eine Unterkunft über die Plattform anzubieten.

Denken Sie daran, die Aufnahmebedingungen einzuhalten: Eigentum, gute Laune, Respekt vor dem Lebensrhythmus der anderen.

Sie können in Ihrem Angebot auch Daten angeben. So können Sie schreiben: „Wir stellen ein Zimmer zur Verfügung, um eine Einzelperson oder ein Paar für 3 Monate aufzunehmen.“


Weitere Informationen

Tatsächlich müssen Flüchtlinge, die kostenlos bei einem unserer Gastgeber unterkommen möchten, nur ihre Botschaft oder ihr Konsulat kontaktieren.

Seien wir solidarisch, helfen wir einander.