Wohnen gegen Leistungen

Wohnen gegen Leistungen ist solidarisch, kostensparend und inklusiv.

Wohnen gegen Leistungen – was bedeutet das?

Wohnen gegen Leistungen ist eine alternative Wohnform, bei der ein Eigentümer (oder ein Mieter mit Zustimmung des Eigentümers) eine Wohnung oder einen Teil davon kostenlos (oder zu reduzierter Miete) zur Verfügung stellt – im Gegenzug für kleinere Leistungen.

Beispiele für Leistungen

Home Sitting, Unterstützung im Haushalt, Babysitting, kleine Reparaturen & Handwerk, Tierbetreuung, Anwesenheit tagsüber, Anwesenheit nachts, Kinderbetreuung, Unterstützung für ältere Menschen, Unterstützung für Menschen mit Behinderung, Haus- und Grundstücksaufsicht, Gartenarbeit, Putzen & Einkaufen, Abholen von der Schule, Nachhilfe.

In der Praxis

Verträge für Wohnen gegen Leistungen

Eigentümer, die Wohnen gegen Leistungen anbieten, können einen passenden vertraglichen Rahmen wählen.

Fall 1

Au-pair Arbeitsvertrag

Wenn der Mietwert gleichwertig zum Wert der erbrachten Leistungen ist.

„Lohn“ ist die kostenlose Unterkunft.

Fall 2

Möblierter Mietvertrag

Wenn die Leistungen geringer oder gleich einer üblichen Marktmiete bewertet werden.

Mietrahmen + Leistungen.

Fall 3

Arbeitsvertrag

Wenn der Wert der Leistungen höher als die übliche Miete ist (oder wenn die Wochenstunden zu hoch werden).

Meldung & Pflichten.

Einerseits können Eigentümer, die Wohnen gegen Leistungen nutzen:

  • Einen Au-pair Arbeitsvertrag erstellen, wenn der Mietwert dem Wert der Leistungen entspricht. Das ist ein Arbeitsvertrag, bei dem der Lohn die kostenlose Unterkunft ist. Wir stellen allen unseren Mitgliedern eine Au-pair Vertragsvorlage im Premium Bereich zur Verfügung. Für offizielle Informationen siehe service-public.fr.

  • Einen möblierten Mietvertrag nutzen, wenn die Leistungen geringer oder gleich der Miete sind, die in einer klassischen Vermietung verlangt würde.

  • Einen Arbeitsvertrag nutzen, wenn der Wert der Leistungen höher ist als die Miete, die in einer klassischen Vermietung verlangt würde.

Wohnen gegen Leistungen: Was in der schriftlichen Vereinbarung stehen sollte

Wir empfehlen, die Vereinbarung schriftlich festzuhalten. Wichtig sind Aufgaben und Stundenzahl. In der Praxis liegt der Umfang meist zwischen 10 und 15 Stunden pro Woche.

  • Namen und Kontaktdaten beider Parteien

  • Beginn und Ende der Vereinbarung

  • Art der verlangten Leistungen

  • Zeitplan und Anzahl der Stunden

  • Beschreibung des zur Verfügung gestellten Bereichs

  • Regeln für gemeinsame Bereiche und Zusammenleben

  • Aufteilung der Nebenkosten

Wir stellen verschiedene Vertragsbeispiele bereit: WG-Vertrag, Au-pair Arbeitsvertrag, Übergabeprotokoll usw. Sie können diese hier herunterladen.

Bleiben wir wachsam

Seien Sie aufmerksam hinsichtlich der Art der verlangten Leistungen.

Vor jeder Zusage empfehlen wir, den zukünftigen Gastgeber persönlich zu treffen, um zu wissen, mit wem und unter welchen Bedingungen Sie sich engagieren.

Voraussetzungen für Wohnen gegen Leistungen

Mindeststandards — Pflichten des Eigentümers

Auch wenn die Unterkunft kostenlos im Austausch gegen Leistungen bereitgestellt wird, muss der Eigentümer eine angemessene Unterkunft bereitstellen:

  • Keine offensichtlichen Risiken für Sicherheit oder Gesundheit;

  • Frei von Schädlingen und Parasiten;

  • Mindestanforderungen an Energieeffizienz und wohngeeignete Ausstattung;

  • Einhaltung der Mindeststandards (französische Regelungen), u. a.:

  1. Ein Zimmer oder Studio von mindestens 9 m² mit einer Deckenhöhe von mindestens 2,20 m (mindestens 20 m³ Wohnvolumen);
  2. Mindestausstattung für das Wohnen (Fenster, Heizung, Strom usw.);
  3. Sicherheit & Hygiene: stabiler Zustand, Schutz vor eindringendem Wasser, dichte Fenster und Türen usw.

Trauen Sie sich zu tauschen. Leben Sie das Miteinander.

Berechnung von Leistungen und Wohnwert

Verträge für Wohnen gegen Leistungen

Wohnen gegen Leistungen bedeutet: Unterkunft wird kostenlos bereitgestellt – im Gegenzug für erbrachte Leistungen.

  • Die Miete, die in einer klassischen Vermietung üblich wäre. Um die übliche Marktmiete besser einzuschätzen, können Sie eine kostenlose Schätzung nutzen.

  • Die Anzahl der Arbeitsstunden, die diesem Betrag entspricht. Wenn Sie 15 Stunden pro Woche überschreiten, kann ein Arbeitsvertrag erforderlich sein.

Wert der Leistungen schätzen

Unverbindliche Schätzung auf Basis des gesetzlichen Mindestlohns: 12,31 € (2026). — Bruttomonatslohn (35 Std.): 1 867,02 €

10 Std. / Woche

Geschätzter Gegenwert

123.10 € / Woche

533.02 € / Monat

Unverbindliche Brutto-Schätzung, ohne Nebenkosten.

Wichtige rechtliche Hinweise

Die angegebenen Beträge dienen nur zur Orientierung. Jede Wohnform gegen Leistungen ist individuell.

Im Zweifel sollte eine schriftliche Vereinbarung getroffen und fachlicher Rat eingeholt werden.

Gut zu wissen

Um den Wert dieser Stunden zu schätzen, kann man den gesetzlichen Mindestlohn als Grundlage nehmen.

Richtwerte für den Mindestlohn (2025):

Brutto-Mindestlohn pro Stunde

11,88 €

Brutto-Mindestlohn pro Monat (35 Std.)

1 801,80 €

Abschläge können in bestimmten Fällen gelten (Auszubildende und Beschäftigte unter 18 Jahren).

Überschreiten Sie nicht die im Vertrag festgelegten Stunden. Nicht gemeldete Zusatzstunden können als Schwarzarbeit gewertet werden. In diesem Fall ist ein Arbeitsvertrag sicherer.

Bereit für den nächsten Schritt?

Veröffentlichen oder finden Sie ein Angebot für Wohnen gegen Leistungen und treten Sie vertrauensvoll in Kontakt.

Möchten Sie mehr erfahren? Vertiefen Sie das Thema mit dem vollständigen Leitfaden zu Wohnen gegen Leistungen .

Häufige Fragen

Ist Wohnen gegen Dienstleistungen legal? +

Wohnen gegen Dienstleistungen kann legal sein, aber es gibt keinen einheitlichen Rahmen für alle Situationen. Der passende Rahmen hängt von Unterkunft, Wert der Leistungen, Zeitaufwand, Status der Beteiligten und möglicher arbeitsähnlicher Weisungsgebundenheit ab.

Deshalb sollte die Vereinbarung schriftlich klar beschrieben werden, und übermäßige, unklare oder als Arbeit getarnte Situationen sollten vermieden werden.

Welche Leistungen können gegen Unterkunft getauscht werden? +

Mögliche Leistungen sind Nachhilfe, Abholen von der Schule, gelegentliches Babysitting, Einkäufe, Gartenarbeit, Tierbetreuung, Homesitting, leichte administrative Hilfe, Anwesenheit oder kleine Alltagshilfen.

Die Liste muss immer zur konkreten Situation passen. Eine Leistung ist nur akzeptabel, wenn sie klar, begrenzt, sicher und mit Privatleben, Studium oder Arbeit der mitwohnenden Person vereinbar ist.

Ist ein Vertrag verpflichtend? +

Ein schriftlicher Vertrag ist nicht immer verpflichtend, wird aber dringend empfohlen. Er klärt Unterkunft, Dauer, Leistungen, Zeitplan, Kosten, Hausregeln, Versicherung und Beendigung.

Ein schriftliches Dokument löst nicht automatisch jede Rechtsfrage, reduziert aber Missverständnisse und dient bei Streit als hilfreiche Grundlage.

Hat Wohnen gegen Dienstleistungen einen einzigen rechtlichen Rahmen? +

Nein. Wohnen gegen Dienstleistungen kann je nach Sachlage verschiedene rechtliche Situationen betreffen: kostenlose Unterkunft, möblierte Vermietung, solidarisches generationenübergreifendes Wohnen, Arbeitsvertrag, Au-pair-Regelung oder andere schriftliche Vereinbarung.

Der richtige Rahmen hängt vom Wert der Unterkunft, Wert und Regelmäßigkeit der Leistungen, Stundenzahl und möglicher Weisungsgebundenheit ab. Klare Formulierungen und offizielle Prüfung sind daher wichtig.

Kann eine kostenlose Unterkunft gegen Dienstleistungen angeboten werden? +

Ja, eine Unterkunft kann mietfrei oder zu reduzierter Miete angeboten werden, wenn der Rahmen klar und ausgewogen ist. Die Leistungen müssen im Voraus definiert und im Verhältnis zur bereitgestellten Unterkunft angemessen bleiben.

Kostenlose Unterkunft bedeutet nicht, dass es keine Regeln gibt. Dauer, Wohnräume, Kosten, Versicherung, Leistungen, Zeiten und Beendigung sollten schriftlich festgehalten werden.

Welche Leistungen sollten vermieden werden? +

Vermeiden Sie gefährliche Aufgaben, medizinische Pflege, persönliche Pflege mit professionellen Anforderungen, schwere Arbeiten, dauerhafte Aufsicht, sexuelle Dienstleistungen, erniedrigende Aufgaben oder Illegales.

Vermeiden Sie auch vage Formulierungen wie „Hilfe nach Bedarf“. Wenn eine Aufgabe nicht genau, mit angemessenen Zeiten und Grenzen beschrieben werden kann, sollte sie nicht in die Vereinbarung aufgenommen werden.